Hochzeits- & Event DJs in Dinslaken, Wesel, Voerde, Hünxe und Umgebung.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen 


1.Allgemeines:

Alle getroffenen und verabredeten Vereinbarungen sowie alle Angebote liegen den Bedingungen von VS Mosch - Veranstaltungsservice Mosch zugrunde. Diese gelten durch eine erteilte Beauftragung (schriftlich, digital oder mündliche Zusage) des Auftraggebers als anerkannt.

Abweichende Bedingungen und außervertragliche Änderungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind somit ausschließlich unverbindlich. Hierzu muss kein separater und ausdrücklicher Wiederspruch erfolgen.

2.Haftung

Bei Beschädigungen und Verlusten aller technischer Geräte, Zubehör in Summe dem gesamten Eigentum von Veranstaltungsservice Mosch und beauftragen DJs, haftet der Auftraggeber. Ausgenommen davon sind Verluste und Beschädigungen die durch Transport oder eigenem Verschulden durch beauftrage DJs, Helfer, Veranstaltungstechniker und Firmenzugehörige von VS Mosch entstehen.

Schäden und Verluste sind zum aktuellen Wiederbeschaffungswert zu ersetzten. Wir behalten uns das Recht vor die Arbeit mit Fremdtechnik zu verweigern, sollten diese nicht unseren Qualitäts- oder Sicherheitsansprüchen entsprechen.

Bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Dienstleistungsvertrages hat der schuldige Auftraggeber die vereinbarte Gage ohne Abzug zu zahlen.

3.Zahlungsbedingungen

Preise werden in EURO angegeben und sind inklusive Mehrwertsteuer oder werden je nach Vertragslage und Absprache nach § 19 UStG in Rechnung gestellt.
Die vereinbarte Gage ist nach Absprache und wie vertraglich individuell festgehalten Abzugsfrei 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu überweisen und / oder Bar bei einem Mitarbeiter vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.

4.Stornierung

Stornierungen werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit einer Ausfallpauschale von 50% der vereinbarten Gage berechnet.

Ab der 4. Woche vor der Veranstaltung werden 100% der vereinbarten Gage berechnet.
Alle Ausfallpauschalen beinhalten sämtliche vereinbarten Dienstleistungen

5.Auf- & Abbau der Technik

Der Aufbau der gesamten Technik erfolgt mindestens 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und von daher ist der Veranstaltungsort / Raum  rechtzeitig zugängig zu machen.
Der Auftraggeber hat einen Stromanschluss mit min. 230V/16A der Klasse B zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen durch Fremdeinwirkung und unvorhersehbaren Umständen können nicht preislich geltend gemacht werden.

6.Vermietung:

Alle Komponenten werden mit dem dazugehörigem Zubehör ausgehändigt. Eine Einweisung erfolgt am Tag der Übergabe. Technische Änderungen können kurzfristig durch den Vermieter erfolgen.

6.1Eigentum:

Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters Veranstaltungsservice-Mosch, Maik Mosch, Ahornweg 4, 46539 Dinslaken und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.

6.2Allgemeines:

Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten
Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall vor. Sollten bei der Einweisung am Tag der Übergabe der Mietsachen, nicht alle zusätzlichen Geräte (z.B. Laptop, Player, usw.), welche der Mieter zusätzlich an die Mietsachen anschließen möchte, verfügbar sein, so haftet bei nicht funktionieren der Anlage, NICHT der Vermieter.
Eine Mietkürzung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
Die Vermietung an Personen unter 18 Jahren sowie ohne aktuellen Ausweis ist ausgeschlossen.

6.3Pflichten:

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen.
Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.
Wenn die Anlage nicht durch den Vermieter aufgebaut und in Betrieb genommen wurde, ist ein Dezibel Test zwingend erforderlich! Ein geeignetes Messgerät kann ebenfalls gemietet werden. Hohe Dezibel Werte können das Gehör schädigen! Falls ein Showlaser zum Einsatz kommt, darf dieser nur von einer Fachkraft mit einem aktuellen Laserschutzschein betrieben werden. Für Schäden an Personen ist der Veranstalter / Mieter verantwortlich nicht der Vermieter!   

6.4Haftung:

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter den Mietvertrag, sowie den ordentlichen, gebrauchsfähigem Zustand des Mietgegenstandes erhalten zu haben. Mängel bestehen nicht.
Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
Versicherung/Schäden:
Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert! Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verlust an gemieteten Sachen die durch den Mieter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung oder Bewachung des Veranstaltungsortes nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Rückgabe:
Die Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und sauber verpackt zurückzugeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Mietsachen ist ausgeschlossen.

7.Weiteres

Der Mitarbeiter, Techniker, DJ benötigt stets einen Parkplatz ( kostenfrei) und einen optimal gelegenen Platz zum Ausladen, für diese hat der Auftraggeber zu sorgen.
Eventuelle Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei öffentlichen Veranstaltungen sind eventuell anfallende GEMA-Gebühren vom Auftraggeber zu entrichten. Die vermittelten DJs von VS Mosch verfügen über eine GEMA Meldung und sind befugt Ihre Musiksammlung auf privaten Festen abzuspielen.

Alle Änderungen, Sonderwünsche und weitere Ergänzungen müssen immer schriftlich vereinbart oder "bestellt" werden. Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten oder übertragen werden. Dieses ist auch digital möglich.



 
 
 
 
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